Laborgeräte mit 230V

Ihr kleines tragbares Produkt wird im professionellen Laborbereich eingesetzt?
Dann könnte die Norm für Laborgeräte passend sein – es ist nur ein Demo hier im Rahmen der Beschreibung der Anforderungen an die Produktsicherheit!

Für Schnellleser: Laborgeräte nach EN 61010 unterliegen der Niederspannungsrichtlinie.

Zehn CE-Anforderungen an elektrische Laborgeräte, die mit 230 V versorgt werden!
Hinweise
1) Sie können problemlos Angaben machen, wer der Inverkehrbringer ist? Diese Person muss in der EU ansässig sein!

Was macht Ihr Produkt?
Wer benutzt das Produkt?
(Kinder, Erwachsene, eingewiesene Personen?)

Erfassen Sie auch Länge Breite Höhe sowie das Gewicht vom Produkt!
Die postzustellfähige Adresse muss später auf dem Typenschild und der Benutzerinformation stehen!

Diese Festlegungen lassen sich nicht sinnvoll auf Dienstleister auslagern!

Sie brauchen die Angaben zu L B H und Gewicht auch, um Unterschiede bei den zugelieferten Teilen erkennen zu können – im gleichen Gehäuse muss nicht die gleiche Platine stecken!
2) Bevor Sie ihr Produkt bewerben („anbieten“) müssen Sie einen Entsorgungsnachweis (WEEE) für die noch nicht verkauften Geräte vorlegen können!

Je nach Produkt und Stückzahl sollten Sie auch Nachweise zur Verpackung und Materialien vorlegen können – Stichwort grüner Punkt!
Dieser Punkt wird von Abmahnern überwacht, was blöde und teuer werden kann. Sie benötigen eine WEEE-Anmeldenummer, deren Beantragung so romantisch wie eine größere Steuererklärung ist. Empfehlung: Entsorger beauftragen!
3a) Der Nachweis der elektrischen Sicherheit erfolgt durch eine Norm wie EN 61010, für die Sie auch einen Prüfbericht haben oder sehr kurzfristig beschaffen können!

Da der Punkt elektrische Sicherheit der zentrale wichtige Punkt ist, sollten hier ggf. externe Prüfungen angesetzt werden!
Die EN 61010-1 ist nur eine Norm aus diesem Umfeld – möglicherweise nehmen Sie eine andere Norm. Sie sparen damit sehr viel Prüfungs- und Überlegungsaufwand, wenn Sie die richtige Norm wählen!

Diese Norm(en) sollten in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen nach Niederspannungsrichtlinie gelistet sein mit dem passenden Ausgabedatum.

Dienstleister könnten in diesen Bereichen aktiv sein:
  • Ermittlung der passenden Normen
  • Messungen
  • Erstellung einer Risikobeurteilung (mit allen Gefährdungen, also auch z.B. Mechanik und EMV!)
Jahrelang habe ich Normen ausgewählt und oft überraschende Ergebnisse geliefert. Aufwand: zwischen 20 Minuten und 20 Stunden.

Und eigentlich selbstverständlich, aber immer wieder für Überraschungen sorgt die Vorgabe, dass berührbare Teile keine gefährliche Spannung führen dürfen. Dazu (Eigenwerbung) gibt es einen www.prüffinger.de der das veranschaulicht!
3b) Noch wird etwas selten nach einer Risikobeurteilung für solche Geräte gefragt, die dann zentral alle Aspekte der elektrischen Sicherheit aber auch weitere Risikofaktoren aufführt und bewertet.
Eigenwerbung zur Risikobeurteilung: wenn danach gefragt wird, erstelle ich so etwas. Das ist für elektrische Produkte noch etwas selten. Die EN 61010 ist übrigens im amerikanischen Umfeld in einer inhaltlich ähnlichen Version als 1010 bekannt!
4) Eco-Design: die Stromaufnahme ist gering und entspricht den aktuellen Regeln der Eco-Design-Richtlinie und entsprechenden Verordnungen dazu?

Die passende Eco-Design-Verordnung ist z.B. die VO (EU) 2019/1782
Hier ist möglicherweise (so ganz eindeutig finde ich die Rechtslage nicht) ein Nachweis (auf dem Papier) nötig.
Ich kenne solche Geräte mit fertig zugekauften Netzteilmodulen, dann sind auch passenden Papieren vorhanden!
5a) Es liegen passende Aussagen zur EMV vor?
Die Sachlage ist bei EN 61010-Geräten oft einfach auf eine Norm, eben EN 61326 zu verweisen.
Diese wiederum verweist auzf ganz normale Prüfungen… die jedes EMV-Labor messen kann.
5b) Noch EMV, aber eigentlich EMF: es liegt eine Aussage vor, dass keine schädlichen Belastungen durch elektromagnetische Felder vorliegen?
Ist nicht in jedem Fall notwendig, aber bei Haushaltsgeräten üblich und entsprechend bei Laborgeräten oft nachgefragt!
Im Fall von Funkmodulen im Gerät zwingend erforderlich!

Dienstleister könnten so ähnlich wie bei der EMV aktiv sein, denn der Nachweis ist durch Abschätzung oder Messung üblich!
6) RoHS: das sind Stoffverbote, die für uns in der EU eigentlich selbstverständlich sind wie z.B. die Vermeidung von Blei oder Quecksilber und Asbest. Nachweis typisch durch eine gute Stückliste und entsprechende Aussagen der Lieferanten!
Erstaunlich oft liegt keine Stückliste und noch seltener ein Schaltplan vor. Wenn auch keine Lieferantenaussage zu RoHS vorliegt: Finger weg.

Achtung: diese Stoffverbote überwachen ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
7) Sind Batterien oder Akkus enthalten, lassen sich diese wechseln?
Dann denken Sie auch an die entsprechenden Sicherheitshinweise!

Haben Sie an die Batterieverordnung gedacht?
Batterien und Akkumulatoren sind derzeit etwas zickig sicherheitstechnisch zu beschreiben. Beachten Sie deshalb die Angaben Ihres Lieferanten und geben Sie ggf. Hinweise darauf, welche Akkumulatorentypen nicht eingesetzt werden dürfen!
8) Neu ist das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz vom Juli 2021 zur Vermeidung von Kinderarbeit und Raubbau an der Natur. Wird im Rahmen von CE indirekt schon bei RoHS abgefragt.
Ob und welche gesetzlichen Pflichten hier vorliegen, können Sie mit der aktuellen Fachpresse und Ihrer IHK klären!
Beispielsweise kann man bei Akkumulatoren bitte auf die entsprechenden Bauteilgruppenhersteller verweisen.

Achtung: das ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
9) Die Bedienungsanleitung ist in der Sprache des Verwenderlandes?
Stimmen die Angaben zum Hersteller und die Produktbezeichnung?
Sind die Sicherheitshinweise aus den elektrischen Sicherheitsnormen aufgenommen worden? Ist z.B. auf dem 230V Teil ein europäischer Elektropfeil abgebildet?

Sind Sicherheitshinweise zur Batterie enthalten?
Sind alle Symbole erklärt, auch das WEEE-Mülltonnensymbol?
Und so ganz nebenbei sollte man das Gerät auch nach der Anleitung bedienen können – aber das wird erstaunlich selten geprüft, denn das macht der Kunde!
Es ist sinnvoll, nach Erfahrungen die Anleitung zu überarbeiten!

Externe Dienstleister bieten da oft sehr umfangreiche Pakete an, die in einigen Fällen sinnvoll sind.
10) Haben Sie die Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben?

Normalerweise bleibt diese nur bei Ihnen im Haus, aber manche Großkunden wollen diese sehen. Noch gibt es kein Recht den Kunden auf Einsicht, nur die Behörden können diese Konformitätserklärung kurzfristig anfordern!
Hat ein für das Unternehmen zeichnungsberechtiger Mensch die Konformitätserklärung unterschrieben?

Meine Empfehlung: jährlich checken, ob sich hier etwas an der Rechtslage oder an der Normenlage verändert hat!

Und falls Sie Sicherheitshinweise benötigen, übernehmen Sie hier aus meiner Sammlung folgende Vorschläge:

Textvorgaben an Elektrowerkzeuge nach EN 62841
Dieser Text enthält die aus den Normen entnommenen Textvorgaben zur Vermeidung von Schäden. Ich halte diese für Allgemeingut und hoffe mit diesen Texten, die viele viele Bedienungsanleitungen enthalten müssen, aber doch nicht von allen Verantwortlichen eingearbeitet worden sind, Unfälle beim Endanwender vermeiden zu können. Also bitte übernehmen Sie, wenn Sie es nicht schon getan haben, Hinweise wie den folgenden Text in die Bedienungsanleitung Ihres Produkts:

Allgemeine Sicherheitshinweise

Lesen Sie alle Sicherheitshinweise, Anweisungen, Bebilderungen und technischen Daten, mit denen dieses Elektrowerkzeug versehen ist.
Versäumnisse bei der Einhaltung der nachfolgenden Anweisungen können elektrischen Schlag, Brand und/oder schwere Verletzungen verursachen.

Gebrauchsanweisung beachtenVor Öffnen Netzstecker ziehenWarnung vor elektrischer SpannungZutritt für Unbefugte verboten

Arbeitsplatzsicherheit:

  • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und gut beleuchtet!
  • Arbeiten Sie mit dem Elektrowerkzeug nicht in explosionsgefährdeter Umgebung, in der sich brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube befinden.
  • Halten Sie Kinder und andere Personen während der Benutzung des Elektrowerkzeuges fern.

Elektrosicherheit:

  • Der Anschlußstecker des Elektrowerkzeugs muss in die Steckdose passen. Der Stecker darf nicht verändert werden.Verwenden Sie keine Adapterstecker!
  • Vermeiden Sie Körperkontakt mit geerdeten Oberflächen wie Rohren, heizungen, Herden, Kühlschränken.
  • Halten Sie Elektrowerkzeuge von Regen oder Nässe fern.
  • Zweckentfremden Sie die Anschlussleitung nicht, um das Elektrowerkzeug zu tragen, aufzuhängen oder und den Stecker aus der Anschlussdose zu ziehen.
  • Halten Sie die Anschlussleitung fern von Hitze, Öl, scharfen Kanten oder sich bewegenden teilen.
  • Wenn Sie mit dem Elektrowerkzeug im Freien arbeiten, verwenden Sie nur Verlängerungsleitungen, die für diesen Einsatzzweck geeignet sind.
  • Wenn der Einsatz in feuchter Umgebung nicht vermeidbar ist, verwenden Sie einen Fehlerstromschutzschalter!

Sicherheit von Personen:

  • Seien Sie aufmerksam, achten Sie darauf, was Sie tun und gehen Sie mit Vernunft an die Arbeit mit dem Elektrowerkzeug.
  • Benutzen Sie kein Elektrowerkzeug, wenn Sie müde sind oder unter dem Einfluss von Drogen , Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) und immer eine Schutzbrille
  • Vermeiden Sie unbeabsichtigte Inbetriebnahme. Vergewissern Sie sich, dass das Elektrowerkzeug ausgeschaltet ist, bevor Sie aufnehmen, tragen oder es an die Stromversorgung anschließen bzw. den Akku anschließen.
  • Entfernen Sie Einstellwerkzeuge oder Schraubenschlüssel, bevor Sie das Elektrowerkzeug einschalten.
  • Vermeiden Sie eine abnormale Körperhaltung. Sorgen Sie für sicheren Stand und halten Sie jederzeit das Gleichgewicht.
  • Wenn Staubabsaug- und Auffangeinrichtungen angeschlossen werden können, sind diese zu verwenden.
  • Setzen Sie sich nicht über die Sicherheitsregeln hinweg, auch nicht nach vielfachem Gebrauch!

Verwendung und Behandlung des Elektrowerkzeugs:

  • Überlasten Sie das Elektrowerkzeug nicht!
  • Benutzen Sie kein defektes Elektrowerkzeug, insbesondere keines mit defektem Ein/Aus-Schalter.
  • Ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose oder entfernen Sie den Akku, bevor Sie Geräteeinstellungen vornehmen, Einsatzwerkzeugteile wechseln oder das Elektrowerkzeug weglegen.
  • Bewahren Sie unbenutzte Elektrowerkzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Lassen Sie keine Elektrowerkzeuge von Personen benutzen, die mit diesen nicht vertraut sind oder diese Anweisungen nicht gelesen haben.
  • Pflegen Sie Elektrowerkzeuge und Einsatzwerkzeug mit Sorgfalt. Kontrollieren Sie, ob bewegliche Teile funktionieren und nicht klemmen, ob Teile gebrochen oder so beschädigt sind, dass die Funktion des Elektrowerkzeugs beeinträchtigt ist. Lassen Sie beschädigte Teile vor dem Einsatz des Elektrowerkzeugs reparieren.
  • Halten Sie die Schneidwerkzeuge scharf!
  • Verwenden Sie das Elektrowerkzeug entsprechend diese Anweisungen. Berücksichtigen Sie dabei die Arbeitsbedingungen und die auszuführende Tätigkeit.
  • Halten Sie die Griffe und Griffoberflächen Trocken, sauber und frei von Öl und Fett.

Service:

  • Lassen Sie Ihr Elektrowerkzeug nur von qualifiziertem Fachpersonal und nur mit Originalersatzteilen reparieren.

Bildrechte:
Bild: Gebrauchsanweisung beachten: Mestigoit [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Falls Ihnen die Begriffe IP-Schutzart oder Prüffinger auffallen, gucken Sie bitte mal die Seite Elektrische Prüfsonden an (vom gleichen Autor (;-)).