CE ist eine Aussage des Herstellers - und deshalb juristisch so wichtig und verbindlich, da auf dieser Grundlage leicht Verfahren eingeleitet werden können (was mit Prüfzeichen kaum möglich ist!). Die Angabe von Hersteller und dessen postzustellfähige Adresse ist auf dem Produkt anzugeben (Quelle: Produktsicherheitsrichtlinie von 2001, in Deutschland mit vielen Details erst 2011 als ProdSG umgesetzt). Wenn ich hier CE oder CE-Zeichen schreibe, meine ich die CE-Kennzeichnung...

Die Europäische Union (EU) bietet an manchen Stellen sehr gute Informationen zu diesem Themenbereich an.

Einige Aussagen zur CE-Kennzeichnung, die Ihnen das Verständnis erleichtern sollen:

  1. Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte verpflichtend. Sie ist ein Hinweis darauf, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es in Verkehr gebracht wurde. Mehr dazu in Punkt 9 !
  2. Die CE-Kennzeichnung ist mit der Richtlinie 93/68/EWG von 1993 eingeführt worden. Das Kürzel CE kann man mit "Communautés Européennes" also: Europäische Gemeinschaften, alternativ " C onformität mit E uropa" übersetzen, also einer Übereinstimmung mit europäischen Regeln. Das CE-Zeichen steht Ihnen hier kostenlos als graphische Vorlage zur Verfügung.
  3. Eigentlich können nur Firmen oder Menschen mit Sitz in der EU die CE-Kennzeichnung anbringen, d.h. es ist immer der erste Europäer verantwortlich, der die Ware rechtlich in der Hand hat (nicht der Transportunternehmer (;-) ). Im aktuellen Brexit müssen Sie Vereinbarungen für die gegenseitige Anerkennung von Produktsicherheitvorschriften (MRA) suchen - so etwas gibt es z.B. mit den EFTA-Staaten wie der Schweiz.
  4. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Anforderungen, wie diese in den Richtlinien genannt sind (dort wird zumeist zur Konkretisierung auf das Normenwerk verwiesen), eingehalten werden. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt. Eine mißbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung ist nach Produktsicherheitsrichtlinie bzw. deren nationaler Umsetzung § 6 Abs. 1 ProdSG mit Bußgeld bewehrt.
  5. Es gibt Produkte, für die passt keine CE-Vorgabe, dann ist immer noch die Produktsicherheitsrichtlinie (demnächst EU-Markt-Überwachungsverordnung) anzuwenden!
  6. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, daß alle anzuwendenden Richtlinien beachtet werden. Im Zweifelsfall ist nur die Konformitätserklärung aussagekräftig. Nur wenige Richtlinien (wie die Maschinenrichtlinie) fordern ausdrücklich die Übergabe der Konformitätserklärung an den Kunden, andere Richtlinien wie die EMV- und Niederspannungsrichtlinie enthalten keine verpflichtende Übergabe derselben an den Kunden.
  7. Das Produkt muß in den meisten Fällen nicht angemeldet werden (Ausnahmen sind z.B. aktive Medizinprodukte).
  8. Die Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument und ist von handlungsbevollmächtigten Personen zu unterschreiben, d.h. vom Geschäftsführer oder anderen Personen (Handelsregistereintrag). Ohne Konformitätserklärung keine CE-Kennzeichnung am Produkt! Eine bei allen Richtlinien geltene Regel besagt, dass die Konformitätserklärung auf Anfrage innerhalb kurzer Frist zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.
  9. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers - und damit ist klar ein Verantwortlicher vorhanden. Diese Person würden Sie vor Gericht sehen - im Gegensatz zu Prüfzeichen oder Behördenzulassungen, die (ich denke an den Auto-Abgas-Skandal 2015-2018) quasi folgenlos nicht eingehalten werden können. 
  10. Eine CE-Kennzeichnung mit einer 4-stelligen Nummer dahinter hat quasi Prüfzeichenqualität, denn dann muss eine bestimmte Art von Stelle eingeschaltet worden sein! Prüfzeichen sind im Gegensatz zu CE kundenorientierte Zeichen, die dem Verbraucher etwas mitteilen - wenn diese nicht gefälscht sind (eine Marktüberwachung findet kaum statt). Eine Dokumentation kann von Kunden fast nie angefordert werden, insofern ist die Zuverlässigkeit dieser Aussagen eher als gering zu bewerten. Im Gegensatz zu vorgenannten Prüfzeichen kann eine Behörde durch das CE-Zeichen schnell eine definierte Dokumentation beim Hersteller anfordern!
  11. In den meisten Fällen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne zusätzliche externe Kosten eine Konformitätserklärung ausstellen und seine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufen. CE-Erklärungen von Firmen, die nicht in der EU (oder in EFTA-Ländern) ihren (genannten) Firmensitz haben, sind rechtlich korrekt, aber weitgehend wertlos, da rechtlich der Importeur der Ansprechpartner z.B. für Behörden ist! Ein Update der Richtlinien sorgt derzeit dafür, dass der Name des Importeurs dem Kunden bekannt wird.
  12. Bei jedem Endverbraucherprodukt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche ProdSG, auch schon das   alte GPSG aus dem letzten Jahrhundert). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus! (Quelle u.a. offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller und zum Teil Behörden dies nicht beachten!)
  13. Das Sicherheitsniveau in der EU ist durch diese Regelungen anders festgelegt und meist höher als bei vergleichbaren Produkten für den nordamerikanischen Markt! Einge wenige Prüfergebnisse wie FCC (eine Art EMV-Test) sind nutzbar, normale elektrische Sicherheit und mechanische Sicherheiten der amerikanischen Produkte sind oft haarsträubend! Im Gegensatz dazu sind von chinesischen Herstellern nicht nur die gleichen Normen (und gleiche Einheiten (MKS-System) genutzt worden), oft lassen sich chinesische Prüfergebnisse für die europäische Marktzulassung verwenden.
  14. Beachten Sie unbedingt die möglicherweise für das Produkt zutreffenden Eco-Design-Anforderungen! Dies wird in Zeiten der CO2-Diskussionen immer mehr anerkannt, dass die EU seit 2009 dies vorgegeben hat und so weltweit die schärfsten Bestimmungen für einen Marktzugang hat!
  15. Beachten Sie die RoHS-Vorgaben für elektrotechnische Produkte im Rahmen von CE ! Asiaten kennen diese Vorgabe, die USA kennen solche Vorgaben nicht oder wollen diese nicht kennen... 
  16. Zusätzlich gelten Entsorgungsverpflichtungen nicht nur für Batterien, beachten Sie deshalb die WEEE-Richtlinie und deren nationale Umsetzungen, wie z.B. in Deutschland die Anmeldung bei der Stiftung EAR! Dies hat nichts mit CE zu tun, ist rechtlich in Deutschland aber verknüpft worden! Vorgaben für Verpackungen werden in Deutschland besonders gerne erlassen und in seltsamer Weise angewendet. Es kann durchaus passieren, dass kleine Unternehmen, die an Privatkunden verkaufen, einen unverhältnismäßigen Aufwand für eine Entsorgungsanmeldung haben.
  17. Produkte für den Einbau in Kraftfahrzeuge müssen teilweise zusätzlich zum CE-Zeichen mit der e- oder E-Kennzeichnung versehen werden! Durch die Überschneidungen gibt es hier regelmäßig nicht einfach nachvollziehbare Aussagen der Behörden und Prüfinstitute. Aktuell sind alle Taschenlampen in Deutschland, die mit einer Halterung für Rohre ausgeliefert werden, Fahrradbeleuchtungseinrichtungen und deshalb mit einem (KFz-) Behördenprüfzeichen zu versehen!
  18. Und ein letzter Hinweis:  CE umfasst Vieles, aber manche Effekte wie Blaulichtblendungen von Taschenlampen sind durch das Produktsicherheitsgesetz erfasst, nicht durch CE!

Grundsätzlich gilt nur eines: Keine Regel ohne Ausnahme!

Link-Tipp zur Normung, wenn Sie sich mit Normen in Deutschland beim Beuth-Verlag auseinander gesetzt haben, die Zusammenarbeit mit China lässt sich über die Seite EU - China- Standards recherchieren!