Titel:
Bauproduktenverordnung (vormals Bauproduktenrichtlinie)
Richtlinien- bzw. Verordnungsnummer:
305/2011 (EU) (vorher 89/106/EWG Bauproduktenrichtlinie)
Information zur Umsetzung:
EU-Verordnungen sind Primärrechtsakte im Sinne von Art. 281 AEUV, die unmittelbare Rechtswirkung in allen Nationalstaaten entfalten. Diese dürfen nicht in nationale Gesetze umgewandelt werden, weil das dem Subsidiaritätsprinzip und den Binnenmarktregeln widerspricht. Das Bauproduktegesetz vom 10.8.92 und das Gesetz zur Änderung des BauProdG vom 28.4.1998 sind damit hinfällig.
Historisch wurde längere Zeit in Deutschland ein Ü-Zeichen vorgegeben, was seit 2014 nicht mehr der Fall sein darf - mehr dazu im Urteil C-100/13 vom 16. Januar 2014 des EuGH. Dennoch sind in Deutschland immer wieder fragwürdige Aussagen zu CE und Ü im Baubereich zu hören und zu lesen.
Hier frei vorhanden:
(alt) Richtlinientext der alten 89/106/EWG (gültig bis 30.6.2013)
(neu:) Bauproduktenverordnung 305/2011 vom 9.3.2011, anzuwenden seit 1.7.2013
sowie Bewertungsdokumente (Liste) zu Bauproduktenverordnung 305/2011
das bedeutet aktuell z.B.  Bewertungsdokumente (ergänzende Liste) 2019
Aktuelle verbindliche Hinweise, welche Inhalte eine Leistungserklärung enthalten sollte, finden Sie in der Verordnung 574/2014/EU (deligierte Verordnung) mit zu verwendenden Mustern für Leistungserklärungen!
Liste der harmonisierten Normen zur Bauproduktenrichtlinie 2018 (pdf) und
Update bzw. Ergänzung ergänzende Liste Normen zur Bauproduktenrichtlinie 2019 (pdf) und eine kleine Korrektur-zum Update.
Ein kleines Tool der IHK hilft bei der Normenrecherche: cetool.ihk.de/search
Eine Verordnung, die Ihnen das Verständnis der Systeme erleichert ist die Verordnung 568/2014/EU u.a. mit kurzer Beschreibung der Systeme 1, 1+, 2, 2+ usw
Beim Dibt (siehe unten) finden Sie auch die Bauregelliste, ob diese wirklich die Rechtskraft hat, die man in Deutschland behauptet, ist fraglich.
Link-Tipp:
DiBt - deutsches Institut für Bautechnik auch wenn die dortigen Aussagen nicht immer unumstritten sind. Ganz wichtig ist die dort zu findende (und mittlerweile kostenlos verfügbare) Bauregelliste. Es lohnt sich, zum Vergleich die (leider oft nur englischsprachigen) Seiten der EU-Kommission anzusehen!
Kurzdefinition:
Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
Aktueller Hinweis: Sollten Sie in der Normenliste eine Norm sehen, die wirklich auf Ihr Produkt passt, ist diese zu berücksichtigen und in der hier völlig abweichend von allen anderen Richtlinien Leistungserklärung genannte Konformitätserklärung zu nennen.
Modisch sind die Auflistung der Eigenschaften. Da ich solch modisches Gehabe, welches den Grundsätzen des europaweiten Handels entgegenstehen könnte, nicht fördern möchte, halte ich mich zu dem Thema sehr zurück. Es riecht aber danach, dass sich einige Institutionen hier etwas zum eigenem Vorteil agieren. Ich glaube nicht, dass zusätzliche externe Prüfungen zu mehr Sicherheit führen. Klar ist nur, dass die Markteintrittsschwelle erheblich höher ist, wenn externe Prüfungen vorgeschrieben sind.
Warum neuere Regelungen z.B. Verkehrsschilder als Bauprodukte bezeichnen - was eigentlich den Definitionen nicht entspricht - und so zu mehr Sicherheit führen sollen, bleibt mir unklar. Ähnliches gilt für Brandmelder, die EN 54 beschreibt.
Die EU sagt im Blueguide "Die Konformitätsbewertung gemäß der Bauprodukterichtlinie entspricht nicht dem Beschluss Nr. 768/2008/EG, obwohl die Bauprodukterichtlinie die CE-Kennzeichnung vorsieht. Der Unterschied besteht darin, dass die CE-Kennzeichnung nach den Bauproduktevorschriften das Leistungsniveau des Produkts angibt, und nicht die Konformität im engeren Sinne, wie es bei den anderen Rechtsakten der Fall ist, die die CE-Kennzeichnung vorgeben." Dies ist für uns einer der Gründe gewesen, dass ich Fragen aus diesem Bereich nicht mehr bearbeite!
Es ist penetrant mit Problemen mit elektrotechnischen Ausrüstungen zu rechnen, wenn die Ausschreibungen in Richtung Bauprodukte geht. Elektrotechnische Regeln beschreiben seit vielen Jahrzehnten und mit großem sicherheitstechnischem Erfolg die notwendigen Eigenschaften; zusätzliche Prüfungen erzeugen nur zusätzliche Kosten!
Die deutschen Behörden reagieren auf Fragen nach dem "Warum" entweder nicht oder langsam.
Noch ein Hinweis für Juristen: EU-Recht ist anders als das deutsche BGB. Und die Praxis, dass technische Regeln als Baubestimmungen in Bundesländern deklariert werden, ist nicht mit den Vorgaben an eine CE-Kennzeichnung vergleichbar. Hier muss die EU endlich für Klarheit sorgen, auch wenn das deutsche Denken im Bauwesen oft als "beispielhaft" , "sicher" und "vorbildlich" bezeichnet wird - was angesichts der Kosten und Planungszeiten kaum zutreffend sein kann.

Bauprodukte

Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.

Dabei gilt für Bauprodukte, dass diese keinesfalls einen Einsturz des Bauwerkes, größere Verformungen in unzulässigem Umfang oder die Beschädigung anderer Teile bei Mängeln zur Folge haben dürfen.
Im Richtlinientext ist hierzu ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an den Brandschutz, Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu beachten sind.

Bei Recherchen sollten Sie auf ein sehr umfangreiches Werk vom Beuth-Verlag aufmerksam werden - dort sind neben allen im Internet auffindbaren Unterlagen auch zahlreiche Normen enthalten. Falls Sie es etwas anarchistisch sehensuchen Sie mal das Buch "Bauunwesen". 

Leider schreiben immer mehr Normen verpflichtend Prüfungen durch eine benannte Stelle (notified Body) vor. Positiv ist, dass der Hersteller wählen kann, welche Prüfstelle er auswählt - und ausgerechnet deutsche Politiker möchten diese Freiheit beseitigen und ein (veraltetes) System der zentralen Bewertung einführen (was zumeist Zulassungszeiten von 1-5 Jahren bewirken würde und ein Handelshemmnis darstellt).

Zum Thema Stahlbau und EN 1090 sind mittlerweile ausreichende Erfahrungen bei den Marktteilnehmern bekannt.

Eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte muss beim Vorliegen einer harmonisierten Norm erfolgen (mögliche Übergangszeiten stehen in den Normen); deshalb ist dieses Verzeichnis der harmonisierten Normen so wichtig. In diesen Normen stehen meistens Vorgaben, wo und wie die CE-Kennzeichnung zu erfolgen hat!

Damit es nicht zu einfach wird, gibt es in Deutschland (und nur in Deutschland) die Bauregelliste. Diese meines Erachtens unübersichtliche und nicht immer logische Liste enthält Vorgaben, welche Normen für welche Bauprodukte relevant sind. Mittlerweile ist die Bauregelliste kostenslos beim DiBt - deutsches Institut für Bautechnik verfügbar.

Dort finden Sie dann z.B. solche Änderungen der Bauregelliste A Teil 1 und der Bauregelliste B Teil 1 für die Ausgabe 2014/1 (Notifizierungs-Nr. 2013/0501/D - B10), folgende Produkte sind betroffen:

  • Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau,
  • Bauprodukte für den Metallbau,
  • Bauprodukte für Dächer und Bedachungen, Wände und Wandbekleidungen sowie Decken und Deckenbekleidungen und nichttragende innere Trennwände,
  • Bauprodukte aus Glas,
  • Bauprodukte der Grundstücksentwässerung,
  • Feuerungsanlagen,
  • Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdeten Stoffen,
  • Gerüstbauteile
  • Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie,
  • Bauprodukte im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen,
  • Bausätze im Geltungsbereich von Leitlinie für europäische technische Zulassungen,
  • Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient,
  • Bauprodukte, für die europäische technische Zulassungen ohne Leitlinie erteilt werden
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