Explosivstoffe sind Stoffe und Gegenstände, die gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter als solche betrachtet werden und der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Explosivstoffe, die für die Streitkräfte oder das Militär bestimmt sind, ferner pyrotechnische Erzeugnisse und einzelne Arten von Munition.
Weitere Details finden sich im Richtlinientext. Etwas erstaunt waren wir über die vielen EU-Papiere zur Rückverfolgbarkeit dieser Stoffe, aber die "uralte" Normenliste. Bitte beachten Sie auch die Richtlinie für pyrotechnische Erzeugnisse!