Titel:
Explosivstoff für zivile Zwecke
Richtliniennummer:
2014/28/EU und vorher 93/15/EG
Umgesetzt:
durch Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 23.6.1998
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
  • Bedienungsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes
  • Konformitätserklärung, denn diese nicht mitliefern würde Rückfragen auslösen
Hier frei vorhanden:
die neue Explosivstoffrichtlinie 2014/28/EU
und der alte Richtlinientext von 1993 (pdf)
Rüchverfolgbarkeit von Explosivstoff 2012 (Ändert obige Richtlinie)
Liste der harmonisierten Normen von 2006 als pdf
Kurzdefinition:
Explosivstoffe sind Stoffe und Gegenstände, die gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter als solche betrachtet werden und der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Explosivstoffe, die für die Streitkräfte oder das Militär bestimmt sind, ferner pyrotechnische Erzeugnisse und einzelne Arten von Munition.

Weitere Details finden sich im Richtlinientext. Etwas erstaunt waren wir über die vielen EU-Papiere zur Rückverfolgbarkeit dieser Stoffe, aber die "uralte" Normenliste. Bitte beachten Sie auch die Richtlinie für pyrotechnische Erzeugnisse!